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Chris
Administrator


Alter: 36
Anmeldungsdatum: 27.04.2003
Beiträge: 1011
Wohnort: Hamburg

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Nervige Callcenter-Anrufe von NKL, SKL & Co.
Der Anruf
Wer kennt es nicht, das Telefon klingelt, man wird in dem unterbrochen was man gerade tut, und dran ist nur eine Computerstimme, die behauptet, man hätte etwas gewonnen.
Um den angeblichen Gewinn zu bekommen, soll man dann entweder eine Taste drücken oder eine bestimmte Nummer anrufen. Natürlich sind fast alle diese Anrufe Bauernfängerei, einige wollen nur, dass man eine 0190-Nummer zurückruft und andere wollen einem Lose der NKL, SKL oder Abos aufschwatzen.
Da ich nie an solchen Gewinnspielen teilgenommen habe, geschweige denn irgendwo meine private Nummer angebe, interessiert es mich, wie diese Firmen daran kommen. Daher lasse ich mich immer verbinden (die 0190-Nummern rufe ich allerdings nicht an). Wenn man die armen Callcenter Mitarbeiter dann fragt, wo sie die Nummer her haben, legen sie entweder gleich auf, oder behaupten, dass man an einem Gewinnspiel teilgenommen hätte. Meist legen sie aber sofort auf, so dass man nicht einmal die Streichung der Nummer fordern kann.
Die Rechtslage
Diese unaufgeforderten Anrufe (telefonische Kaltaquise) sind definitiv rechtswidrig und verstoßen gegen eine ganze Reihe von Paragraphen und Urteilen:
§1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG
§25 UWG
§166 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
§823 BGB
§1004 BGB
Urteil vom Bundesgerichtshof vom 27.1.2000 (I ZR 241/97 - "Telefonwerbung VI")
Im Privatkundenbereich gilt:
Grundlage einer Kontaktaufnahme zu Privatleuten bildet eine vorhergehende Einverständniserklärung. Diese muß der Telemarketingagentur (oder dem Auftraggeber) ausdrücklich und schriftlich vorliegen. Auch reicht zum Beispiel eine sogenannte Negativerklärung (bei Antwortkarten: "Bitte ankreuzen, wenn Sie keine weiteren Informationen per Telefon erhalten wollen.") nicht aus, da man von einer ausdrücklichen Einverständniserklärung hierbei nicht ausgehen kann (man könnte es ja auch überlesen haben!).
Ebenso ist das Vorliegen eines mündlichen Einverständnisses nicht ausreichend, da dieses vor Gericht nicht zu Beweisen ist - auch nicht durch eine Notiz z.B. in der Kundendatenbank.
Durch eine konkludente (stillschweigende) Einverständniserklärung kann eine telefonische Kontaktaufnahme ebenfalls zulässig werden. Hier gelten aber hohe rechtliche Anforderungen, da die Interpretation einer konkludenten Einverständniserklärung sich wesentlich schwieriger gestaltet als eine ausdrückliche. So reicht zum Beispiel nur die Angabe der Telefonnummer auf einer Antwortkarte aus, um als Einverständniserklärung angesehen zu werden. Erst wenn auf der Antwortkarte deutlich gemacht wurde, zu welchem Zweck man seine Telefonnummer angibt, bewegt man sich - auf rechtlich gesehen - sicheren Grund (siehe Urteil OLG Köln, AZ: 6 U 32/92, vom 04.12.1992).
Auch bei einem (noch) bestehenden Vertragsverhältnis kann man nicht immer von einem konkludenten Einverständnis ausgehen, selbst wenn der Kunde bei Vertragsabschluß seine Telefonnummer angegeben hat. Dies gilt zum Beispiel bei der Kundenrückgewinnung. Mit der Abgabe der Kündigung (nicht erst mit Ablauf des Vertrages) erlischt das Einverständnis, und ein Anruf zur Rückgewinnung fällt unter die Kategorie "Kaltaquise". Einzig Fragen zur Klärung des Kündigungsgrundes, unter dem Aspekt der Verbesserung des Vertriebssystems, sind erlaubt (siehe Urteil OLG Koblenz, AZ: 6 U 1859/88, vom 20.12.1990).
Der Gegenschlag
Leider gelingt es einem meist nicht, die entsprechenden Firmen herauszufinden, geschweige denn, sich wirksam gegen neue Anrufe zu schützen. Auf einer Internetseite (www.antispam.de) habe ich aber eine lustige Möglichkeit gefunden, die Callcenter-Idioten wenigstens etwas zu nerven und ihnen so den Job schwer zu machen. Werde zukünftig also nicht mehr fragen, woher sie meine Nummer haben (denn dann legen sie ja meist gleich auf), sondern sie schön verarschen. Dazu gibt es zwei nettte Möglichkeiten:
1. Total schwer von Begriff sein und immer wieder nachfragen, wie dass denn nun gemeint war. Dazu hier ein nettes englischsprachiges Beispiel:
http://www.jimflorentine.com/mp3s/no-no.mp3
2. Richtig begeistert tun, aber mit den Daten nicht rausrücken und natürlich mal wieder den Doofen spielen. Auch dazu ein englisches Beispiel:
http://www.jimflorentine.com/mp3s/retard-cell_phone.mp3
Kann den nächsten Anruf von NKL, SKL, superchance 49 und wie sie alle heißen, kaum erwarten - das wird ein Spaß!
Eure Erfahrungen
Was sind eure Erfahrungen, welche Firmen haben euch angerufen? Schreibt sie hier ruhig alle hin, desto besser können Betroffene diesen Beitrag in Suchmaschinen finden.
Weiterführende Links:
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ113146097626386/link4237A.html
http://www.antispam.de
www.vis-recht.bayern.de/de/left/themen/aufdraengung/telefonwerbung.htm
www.beckmannundnorda.de/spam.html
http://www.bild.t-online.de/BTO/geldjob/rechtsteuern/recht/telefonwerbung/telefonwerbung.html
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Patrick J.
Party Scout


Alter: 26
Anmeldungsdatum: 03.11.2005
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ja bekomme auch desöfteren solche anrufe .... aber meistens hab ich keine lust und sach einfach nur "danke und tschüss"
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Petey

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Patrick J.
Party Scout


Alter: 26
Anmeldungsdatum: 03.11.2005
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jep ... aber bei denen ist das so, dass irgendwer immer mal "ja" sagt
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Partylöwe


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Patrick J.
Party Scout


Alter: 26
Anmeldungsdatum: 03.11.2005
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hrhr ... ich papierartikel aber nicht bei privatpersonen
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